AGB


Geschäftsbedingungen für Schulungen / Stand 01. Juli 2003

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1. Vertragsabschluß

Für Schulungs- und Trainingsleistungen von Q Bera Training gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für Schulungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.



2. Schulungsort

Die Seminare finden in den Schulungsräumen der Q Bera Training oder auf Wunsch direkt beim Kunden statt. Bei Inhouse-Schulungen beim Kunden muss die, nach den Vorgaben von Q Bera Training, notwendige Ausstattung des Schulungsraumes durch den Kunden gestellt werden. Der Kunde muss das Umfeld für den reibungslosen Ablauf der Schulung schaffen. Nach Absprache stellt Q Bera Training die erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Verfügung und installiert diese beim Kunden vor Ort. Die Berechnung für diese Leistungen erfolgt nach Aufwand.



3. Anmeldung und Teilehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist bei allen offenen Seminaren und Firmenschulungen im EDV Bereich auf sechs Personen begrenzt. Ausgenommen sind Überblicksveranstaltungen und Workshops. Verbindlich für die genaue Teilnehmerbegrenzung ist die Angabe in der Auftragsbestätigung von Q Bera Training. Die Anmeldungen können bis 10 Tage vor Seminarbeginn zunächst telefonisch vorgenommen werden, sind dann aber unverzüglich schriftlich vom Kunden zu bestätigen. Ach ohne schriftliche Bestätigung durch den Kunden werden Anmeldungen durch schriftliche Auftragsbestätigungen von Q Bera Training verbindlich. Aufgrund der Teilnehmerbegrenzung werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt und schriftlich von Q Bera Training bestätigt. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten für Verwaltungszwecke maschinell erfasst und gespeichert werden. Q Bera Training verpflichtet sich, persönliche Daten, Testergebnisse, Erkenntnisse aus der Persönlichkeitssphäre, die Q Bera Training anlässlich der Schulung erhalten hat, nicht in der Form an Dritte weiterzugeben, dass die betroffene Person erkennbar wäre, und zwar auch nicht an den jeweiligen Auftraggeber. Q Bera Training ist jedoch berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, die jeweils betroffene Person über persönliche Ergebnisse und Leistungen zu unterrichten.



4. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und gelten bei offenen Seminaren pro Person, bei Firmenseminaren pauschal pro Seminar (Teilnahme bis zu der in der Auftragsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl). Die Teilnahmegebühren werden mit der Anmeldebestätigung durch Q Bera Training berechnet und sind sofort nach Rechungserhalt rein netto zur Zahlung fällig.



5. Rücktrit des Teilnehmers

Teilnahmestornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis zu 11 Arbeitstagen (ohne Samstage) vor Seminarbeginn werden keine Gebühren erhoben. Bei Absagen innerhalb von 10 Arbeitstagen vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen des Teilnehmers wird die volle Seminargebühr erhoben. Der verhinderte Teilnehmer ist dann jedoch zum Bezug der Seminarunterlagen berechtigt. In offenen Seminaren gilt vorstehendes nicht, wenn der verhinderte Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellt. Er wird von der Zahlungspflicht frei, wenn der Ersatzteilnehmer gezahlt hat. Q Bera Training verzichtet auf die Gebührenzahlung durch Nichtteilnehmer, wenn über die Warteliste eine Vollbesetzung des Seminares noch rechtzeitig erreicht werden kann.



6. Kursabsagen / Terminverlegung

Sollte eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen nicht erreicht werden, behält Q Bera Training sich das Recht vor, das Seminar abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben. Q Bera Training behält sich ferner das Recht vor, aus internen organisatorischen Gründen einen Schulungstermin abzusagen oder zu verlegen. Kann ein Termin zur Erbringung der Seminarleistungen wegen Arbeitskampfmaßnahmen, höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von Q Bera Training nicht zu vertretende Umstände nicht eingehalten werden, ist Q Bera Training berechtigt, das Seminar an einem nur zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Q Bera Training nennt in Fällen vorstehender Art mindestens zwei Ersatztermine.



7. Leistungen

Ein Schulungstag besteht aus acht Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten), zwei Pausen á 15 Minuten und einer einstündigen Mittagspause. Die Tagesseminare beginnen um 9.00 Uhr und enden um 16.30 Uhr Die Abendseminare beginnen um 18.00 Uhr und enden um 21.15 Uhr. Bei Firmenschulungen können die Seminar- und Pausenzeiten auf Wunsch anders gestaltet werden. Mit den Seminargebühren werden die Schulung über die ausgewiesene Thematik und, wenn nicht anders ausgewiesen, Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, sofern das Seminar in den Schulungsräumen von Q Bera Training stattfindet, abgegolten. Den Teilnehmern wird eine Teilnahmebestätigung in Form einer Urkunde ausgehändigt.



8. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Kunde erkennt das Urheberrecht von Q Bera Training an den von Q Bera Training erstellten Werken (Beratungs- und Ausbildungsunterlagen, Analysen, Schulungskonzepten, Übungsaufgaben und sonstige Texte) an. Die von Q Bera Training erarbeiteten Konzeptionen und sonstigen Leistungen dürfen vom Kunden zu dessen internen Gebrauch verwendet werden. Sonstige Nutzungen, wie Vervielfältigungen, Verbreitungen, Veröffentlichungen oder Wiederdruck für Tochter- oder Muttergesellschaften oder für eigene Schulugnszwecke sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Q Bera Training gestattet.



9. Beratung bei der Auswahl von Seminaren

Q Bera Training berät auf Wunsch des Kunden bei der Auswahl der Kurse. Die tatsächliche Auswahl des Seminares liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Kunden.



10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Hamburg.




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